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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wo sind die Kundenkarten erhältlich?
In erster Linie sind alle Kundenkarten im Büro des Verkehrsservice Landkreis Nienburg/Weser (VLN), Wilhelmstr. 30 in Nienburg erhältlich. Kundenkarten für „Jedermann“ können telefonisch oder per E-Mail beim VLN angefordert werden. Sie werden dann auch sofort vom VLN gültig geschrieben und dem Fahrgast per Post zugestellt.

Kundenkarten für Schüler/innen (gelb oder weiß) und Auszubildende (weiß) werden zunächst nur blanko vom VLN ausgegeben. Für die Ausstellung dieser Kundenkarten ist eine Bescheinigung der Schule / der Ausbildungsstelle auf dem Doppelteil der Kundenkarte erforderlich. Nach entsprechender Prüfung durch den VLN wird die Kundenkarte gültig geschrieben.

Wo können Zeitfahrausweise gekauft werden?
Zeitfahrausweise, wie 7-TageTickets, MonatsTickets, Schüler-WochenTickets und Schüler-MonatsTickets können mit gültiger Kundenkarte beim Fahrpersonal in den Bussen oder auch im Büro des VLN, Wilhelmstr. 30 in Nienburg gekauft werden.

Welche Tickets sind übertragbar?
Folgende Tickets sind übertragbar: TagesTicket, 5erTicket, 7-TageTicket, MonatsTicket, Jahres-AboTicket (übertragbar), Schiet-WetterTicket (Stadtbus)

Diese Tickets sind nicht übertragbar: Schüler-WochenTicket, Schüler-MonatsTicket, Schüler-SammelzeitTickets, im Stadtbus: Jahres-AboTicket (nicht übertragbar), Familien-Ticket

Wer hat Anspruch auf Schüler-Zeitfahrausweise SEK 2?
Anspruch auf den Tarif für Schüler-Zeitfahrausweise SEK 2 haben Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler, die im Landkreis Nienburg wohnen und auch im Landkreis Nienburg die Sekundarstufe 2 einer allgemeinbildende Schule besuchen (genauere Auskünfte über den Anspruch erteilt der VLN gern persönlich oder telefonisch).

Wer hat Anspruch auf ein Schüler-SammelzeitTicket?
Die Anspruchsberechtigung für die Schüler-SammelzeitTickets wird vom Landkreis Nienburg (Fachdienst Schule und Kultur) geprüft. Entsprechende Anträge sind dort oder in den Schulen erhältlich.

Was ist ein Schüler-AboTicket?
Schüler-MonatsTickets im Einzel-Abo werden vom VLN nach Antragsprüfung an Schüler/innen und Azubis mit einer entsprechenden Kundenkarte ausgegeben. Ein Lichtbild ist erforderlich. Das Ticket gilt verbindlich für 1 Jahr. Das Abonnement erlischt automatisch nach 12 Monaten. Die jeweiligen MonatsTickets werden direkt per Post nach Hause geschickt. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift und wird jeweils monatlich im Voraus gebucht.

Kann ich im Bus mit einem 50,- € Schein bezahlen?
Nein, bitte nicht. Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,- € zu wechseln.

Benötigen auch Hunde im Bus einen Fahrausweis?
Kleintiere, auch Hunde, werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern auf dem Schoß gehalten werden. Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets der jeweiligen Preisstufe erhoben. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verkehrsmitteln des VLN ausgeschlossen.

Was ist mit Gepäck und Fahrrädern?
Handgepäck, Kinderwagen und Krankenfahrstühle werden unentgeltlich befördert.

Auch Fahrräder können in den Linienbussen des VLN mitgenommen werden, allerdings muss für jedes Fahrrad ein FahrradTicket gelöst werden.

Welche besonderen Regeln gelten für die Fahrradmitnahme?

  • Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
  • Für das Fahrrad ist ein FahrradTicket zu lösen.
  • Der Fahrgast muss das Fahrrad selbst ein- und auszuladen
  • entweder zu befestigen oder festzuhalten).
  • Die Fahrgäste haften für Schäden, die durch mitgeführte Fahrräder verursacht werden.
  • Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Sicherheit und Kapazität des Busses ausreichen, um Fahrräder befördern zu können.
  • Der Fahrgast hat keinen Rechtsanspruch auf die Mitnahme des Fahrrades.
  • E-Bikes ohne Versicherungskennzeichen werden wie normale Fahrräder behandelt.
  • Bei gleichzeitigen Fahrtwünschen von Fahrgästen mit Kinderwagen oder Rollstühlen und Fahrgästen mit Fahrrädern, werden Kinderwagen und Rollstühle bevorzugt.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht.
  • Für mitgenommene Tretroller für Erwachsene gelten diese Bestimmungen analog.

Gilt das Niedersachsen-Ticket im Verkehrsgebiet des VLN?
Ja, das Niedersachsen-Ticket ist im Verkehrsgebiet des VLN gültig und kann direkt beim Fahrpersonal im Bus und in der VLN-Geschäftsstelle gekauft werden.

Wird ein Schwerbehindertenausweis als Fahrausweis anerkannt?
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke (und Begleitperson, wenn das "B" im Ausweis nicht durchgekreuzt ist) sind berechtigt, die Linienbusse des VLN kostenlos zu nutzen.