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Wo sind die Kundenkarten erhältlich?
In erster Linie sind alle Kundenkarten im Büro der VLN, Wilhelmstr. 30 in Nienburg erhältlich. Kundenkarten für „Jedermann“ können telefonisch oder per E-Mail bei der VLN angefordert werden. Sie werden dann auch sofort von der VLN gültig geschrieben und dem Fahrgast per Post zugestellt.
Kundenkarten für Schüler/innen (gelb oder weiß) und Auszubildende (weiß) werden zunächst nur blanko von der VLN ausgegeben. Für die Ausstellung dieser Kundenkarten ist eine Bescheinigung der Schule / der Ausbildungsstelle auf dem Doppelteil der Kundenkarte erforderlich. Nach entsprechender Prüfung durch die VLN wird die Kundenkarte gültig geschrieben.
Wo können Zeitfahrausweise gekauft werden?
Zeitfahrausweise, wie 7-TageTickets, MonatsTickets, Schüler-WochenTickets und Schüler-MonatsTickets können mit gültiger Kundenkarte beim Fahrpersonal in den Bussen oder auch im Büro der VLN, Wilhelmstr. 30 in Nienburg gekauft werden.
Welche Tickets sind übertragbar?
Folgende Tickets sind übertragbar: TagesTicket, 5erTicket, 7-TageTicket, MonatsTicket, Jahres-AboTicket (übertragbar), Schiet-WetterTicket (Stadtbus)
Diese Tickets sind nicht übertragbar: Schüler-WochenTicket, Schüler-MonatsTicket, Schüler-SammelzeitTickets, im Stadtbus: Jahres-AboTicket (nicht übertragbar), PartnerTicket, Familien-Ticket
Wer hat Anspruch auf Schüler-Zeitfahrausweise SEK 2?
Anspruch auf den Tarif für Schüler-Zeitfahrausweise SEK 2 haben Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler, die im Landkreis Nienburg wohnen und auch im Landkreis Nienburg die Sekundarstufe 2 einer allgemeinbildende Schule besuchen (genauere Auskünfte über den Anspruch erteilt die VLN gern persönlich oder telefonisch).
Wer hat Anspruch auf ein Schüler-SammelzeitTicket?
Die Anspruchsberechtigung für die Schüler-SammelzeitTickets wird vom Landkreis Nienburg/Weser (Schul- und Kulturamt) geprüft. Entsprechende Anträge sind dort oder in den Schulen erhältlich.
Benötigen auch Hunde im Bus einen Fahrausweis?
Nein, Hunde werden von der VLN kostenlos befördert. Hunde, die nach den geltenden Bestimmungen als gefährlich eingestuft worden sind, werden nur mit angelegtem Maulkorb befördert.
Was ist mit Gepäck und Fahrrädern?
Handgepäck, Kinderwagen und Krankenfahrstühle werden unentgeltlich befördert.
Auch Fahrräder können in den Linienbussen der VLN mitgenommen werden, allerdings muss für jedes Fahrrad ein FahrradTicket gelöst werden.
Welche besonderen Regeln gelten für die Fahrradmitnahme?
· Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
· Für das Fahrrad ist ein FahrradTicket zu lösen.
· Der Fahrgast muss das Fahrrad selbst ein- und auszuladen
· Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad zu sichern (d.h. entweder zu befestigen oder festzuhalten).
· Die Fahrgäste haften für Schäden, die durch mitgeführte Fahrräder verursacht werden.
· Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Sicherheit und Kapazität des Busses ausreichen, um Fahrräder befördern zu können.
· Der Fahrgast hat keinen Rechtsanspruch auf die Mitnahme des Fahrrades.
· Bei gleichzeitigen Fahrtwünschen von Fahrgästen mit Kinderwagen oder Rollstühlen und Fahrgästen mit Fahrrädern, werden Kinderwagen und Rollstühle bevorzugt.
· Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht.
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